
Gefahr im Verzug (GiV) ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht. Er bezeichnet eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird. Im Rechtslatein steht periculum in mora „Gefahr bei Verzögerung“. == Grundlagen == === Historisch === Der ur...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr_im_Verzug

Gefahr im Verzug, Recht: Möglichkeit eines Schadenseintritts infolge Verzögerung eines Handelns. Bei Gefahr im Verzug dürfen, besonders im Rahmen polizeilicher Ermittlungen, grundrechtsrelevante Maßnahmen (z. B. Durchsuchung) seitens der Verfolgungsbehörden ergriffen werden, noch bevor die hierfür a...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Ist gegeben, wenn zur Verhinderung eines Schadens sofort einge- griffen werden muss und ein Abwarten die Effektivität der Gefahrenbekämpfung infrage stellen oder jedenfalls einschränken würde. Beispiel: § 28 II Nr. 1 VwVfG.
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