
Die Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zum Vermeiden von Gefahren, die durch Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer Gefährdung. Die Gefahrenabwehr soll mit Abwehrmaßnahmen Sicherheit erzeugen und labile Lagen stabilisieren. Sie wird in Deutschland von den Polizeibehörde- und Ordnungsbe...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrenabwehr

Als G. wird die Aufgabe von Polizei und Ordnungsbehörden bezeichnet, nach den hierfür erlassenen Gesetzen und Verordnungen in ihrem Zuständigkeitsbereich nach pflichtgemäßem Ermessen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht wird.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40192

sind Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42361

Mit Gefahrenabwehr wird das Eingreifen der zuständigen Behörden zur Verhinderung bevorstehender Gefahren bezeichnet. Für die Gefahrenabwehr enthält das Polizei und Ordnungsrecht (= Polizeigesetze/Sicherheitsgesetze) der Länder die notwendigen Regelungen und Ermächtigungsgrundlagen. Das Polizei- und Ordnungsrecht folgt dem Opportunitätsprinzi...
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https://www.lexexakt.de/glossar/gefahrenabwehr.php

Als Gefahrenabwehr wird die Aufgabe von Polizei und Ordnungsbehörden bezeichnet, nach den hierfür erlassenen Gesetzen und Verordnungen in ihrem Zuständigkeitsbereich nach pflichtgemäßem Ermessen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedr...
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https://www.quality.de/qm-lexikon/

Idealvorstellung der 'Inneren Sicherheit': Das Verhindern von Straftaten, bevor sie geschehen. Nur möglich durch ständige Kontrolle, sprich: durch möglichst umfassende Überwachung und Freiheitsentzug für (potenzielle) Gefähreder. Beschönigend, da die notwendigen Methoden massive eigene Gefahren f...
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https://www.zeit.de/online/2009/04/neusprech-schaeuble-lexikon
Keine exakte Übereinkunft gefunden.