
Nachverfahren, Recht: 1) das im Zivilprozess an ein Vorbehaltsurteil im selben Rechtszug anschließende weitere Verfahren (§§ 302, 600 ZPO, z. B. im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess); 2) im Strafprozess (§ 439 StPO) nach der Einziehung von Gegenständen vorgesehen, um Rechte an diesen ...
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Nachverfahren , im Zivilprozeß das Verfahren zur Erledigung eines durch Eidesleistung bedingten Endurteils.
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