
Eine Gefahr (mittelhochdeutsch gevare „Hinterhalt“, „Betrug“, Abkürzung Gef.) ist eine Situation oder ein Sachverhalt, der zu einer negativen Auswirkung führen kann. Diese negative Auswirkung einer Gefährdung kann Personen, Sachen, Sachverhalte, Umwelt oder Tiere treffen. Als Gefahrzeichen wird etwa ein Gefahrsymbol (Piktogramm) oder ei...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr

Als Gefahr bezeichne ich zukünftig möglicherweise auftretende Prozesse, die zu Schaden führen. Beispiel: Es könnte (Möglichkeit) morgen (Zukunft), wenn ich draussen bin Regnen (Prozess). Dann würde ich nass werden (Schaden). Siehe auch: Risiko 'Eine Gefahr liegt vor, wenn eine Sachlage oder ein Ver...
Gefunden auf
https://hyperkommunikation.ch/lexikon/gefahr.htm

ist die Wahrscheinlichkeit des Eintrittes eines Schadens. Grundsätzlich muss jeder Mensch sich selbst vor Schäden schützen, weshalb im römischen Recht der Grundsatz gilt (lat.) casum sentit dominus (den Fall spürt der Herr). Vor der G. des Verfahrensverlustes durch Verfahrensfehler soll im hochmittelalterlichen Recht der Fürsprech schützen. ...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Gefahr, plur. die -en, die nahe Möglichkeit eines Übels, und dieses mögliche Übel selbst. In Gefahr kommen, gerathen. In Gefahr seyn, sich in Gefahr befinden. Gefahr laufen, in Gefahr seyn oder gerathen. Sich in Gefahr begeben. Jemanden in Gefahr...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_0_665
(der Sünde) G. nennt man nicht schon die reine Möglichkeit der Sünde, anderseits auch nicht erst die Gewißheit des Falles, sondern all das, was mit größerer od. geringerer Wahrscheinlichkeit zur Sünde führt. Die G. kann in äußeren Gegebenheiten liegen, die die Sünde als l...
Gefunden auf
https://stjosef.at/morallexikon/gefahr.htm

(danger) Jede Art von Bedrohung der Sicherheit.
Gefunden auf
https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=G&id=14422&page=1

(danger) Jede Art von Bedrohung der Sicherheit.
Gefunden auf
https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=G&id=14422&page=1

Die Möglichkeit des Eintritts eines ungewissen Ereignisses, das nachteilig auf die Beziehung des Versicherungsnehmers zu dem versicherten Gegenstand einwirken kann. Beispiele: Hagel, Sturm, Feuer
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40166

Gefahr , Recht: im Zivilrecht das Risiko eines zufälligen (unverschuldeten) Schadens; besonders bei gegenseitigen Verträgen (Kauf- und Werkverträgen). Man unterscheidet: die Sachgefahr (wer trägt den Schaden, der den Vertragsgegenstand zwischen Vertragsschluss und Erfüllung trifft?) und die Leis...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

bedeuten alle Kräfte, die dem Menschen Schaden zufügen können. Gefahren gehen von Energien aus, zum Beispiel von der Bewegungsenergie, der thermischen, elektrischen, chemischen und der Strahlungsenergie. Eine Gefahr stellt eine am Kran hängende Last dar, ein laufender Antrieb oder ein Gefahrstoff. V...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42231

Sachlage oder Verhalten, das bei ungehindertem Ablauf des zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit ein Schutzgut der öffentlichen Sicherheit oder die öffentliche Ordnung schädigen wird.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Tatsächlich gegebene Umstände, aufgrund derer aus der Sicht eines objektiven Beobachters, sog. ex ante-Prognose, der Eintritt eines Schadens wahrscheinlich ist. Zum Eintritt eines Schadens muss es nicht gekommen sein. mehr Infos..
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

ist Wahrscheinlichkeit einer Störung der öffentlichen Sicherheit, verursacht durch ein Naturereignis, technische bzw. organisatorische Fehler oder menschliches Verhalten.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42361

Die versicherte Gefahr ist der Tatbestand, für welchen Versicherungsschutz gewährt wird (z. B. ein Unfall). Bei Vertragsabschlusses muss ungewiss sein, ob dieser Tatbestand je eintritt.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42394

Vorgang, Umstand oder Zustand, aus dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für Mensch, Umwelt oder andere Schutzgüter entstehen kann.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42574

Ethik-Zustand ("Condition"). Siehe die Skala der Ethik-Zustände. Die Formel für diesen Zustand wird angewendet, wenn sich eine Einzelperson, Gruppe oder Partnerschaft in Gefahr befindet. Die Schritte der Formel bestehen zunächst aus dem Beheben der unmittelbaren Gefahrensituation, danach aus verstärkter Disziplin und einer Neuorganisation der A...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42581

Gefahr (lat. Periculum), im Rechtswesen die Möglichkeit oder die Wahrscheinlichkeit der schädlichen Folge eines zufälligen Ereignisses. Im gewöhnlichen Sprachgebrauch versteht man unter G. allerdings nicht die Möglichkeit, sondern die Wahrscheinlichkeit und zwar die dringende Wahrscheinlichkeit eines schädigenden Ereignisses. In diesem Sinn i...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Die versicherte Gefahr ist der Tatbestand, für welchen der Versicherungsvertrag Versicherungsschutz gewährt (Unfall, Erreichen eines bestimmten Alters, usw.). Zur Zeit des Vertragsabschlusses muss ungewiss sein, ob sich dieser Tatbestand überhaupt je oder wann er sich verwirklichen wird. Es muss sic...
Gefunden auf
https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/
(bürgerliches Recht) die Möglichkeit eines Schadenseintritts; im Schuldrecht des BGB bedeutsam als Möglichkeit eines Schadens durch Verlust oder Verschlechterung des zu leistenden Gegenstands nach Vertragsschluss ohne Verschulden der Partner. Die Gefahr trägt hinsichtlich der Leistung stets der Gläubiger; hinsichtlich e...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/gefahr-buergerliches-recht
(Polizeirecht) eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf erkennbar zu einem Schaden führen würde. Die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit ist Aufgabe der Polizei.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/gefahr-polizeirecht
(Strafrecht) regelwidriger, ungewöhnlicher Zustand, bei dem nach den gegebenen konkreten Umständen der Eintritt eines Schadens als wahrscheinlich gelten kann.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/gefahr-strafrecht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.