
Mit 'Gefahr' wird im BGB das Risiko des zufälligen Untergangs einer Leistung in einem Schuldverhältnis bezeichnet (sog. Leistungsgefahr). Die Regeln über die Leistungsg. finden sich in den Bestimmungen über Unmöglichkeit der Leistung, Darüber hinaus versteht man unter G.tragung auch die Fr...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/G/Gefahrtragung.htm
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