
Beziehung zwischen Personen, in deren Rahmen eine rechtlich nicht geschuldete Leistung erbracht wird. Wird eine Leistung im Rahmen als Gefälligkeit erbracht, wollen sich die Parteien nicht rechtlich binden. Entsprechend abgegebene Erklärungen fehlt es am Rechtsbindungswillen der Parteien. ...
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Gefälligkeitsverhältnis, die unentgeltliche Erbringung einer Leistung, ohne dass der Leistende eine rechtliche Verpflichtung dazu hat (z. B. Blumengießen für den abwesenden Nachbarn). Der Leistende haftet nur nach dem Recht der unerlaubten Handlung, also bereits bei Fahrlässigkeit. Vom Gefälligkeits...
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(Recht) Leistung im Rahmen gesellschaftlicher, konventioneller oder freundschaftlicher Zusagen, die unentgeltlich erbracht wird (z. B. Hilfe beim Umzug). Die Tätigkeit wird ohne Rechtsbindungswillen geleistet, weshalb Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind. Anders ist es, wenn eine im juristischen Sinne unerlaubte Han...
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