
Zueignung (auch Appropriation) bezeichnet ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Zueignung

Die Zueignung i.S.v. § 242 StGB ist die Begründung von Eigenbesitz unter Ausschluß des Berechtigten mit dem Willen, selbst wie ein Eigentümer über die Sache zu verfügen. Da unterschiedliche Anforderungen an den Vorsatz gestellt (siehe unter Aufbauschema Diebstahl werden, zerlegt man diese Definition der Zueignung in die Teile Aneignung und En...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/zueignung.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.