
Teil des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Geeignetheit Eine Maßnahme ist geeignet, wenn mit dieser der gewünschte Erfolg zumindest gefördert werden kann. Nicht erforderlich ist dabei, dass der erstrebte Zweck auch tatsächlich erreicht wird.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Teilgrundsatz des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Geeignet ist ein Mittel wenn es den verfolgten Zweck zumindest fördert.
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https://www.lexexakt.de/glossar/geeignetheit.php
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