Gebührenäquivalent Bedeutung

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Gebührenäquivalent

Gebührenäquivalent Logo #42295Gebührenäquivalent nennt man die in einigen Ländern (Bayern, Österreich, Frankreich) jährlich oder periodisch vom Besitzer der Toten Hand erhobene besondere Steuer, welche als Äquivalent der von andern Steuerpflichtigen gezahlten Erbschaftssteuer oder auch der vom Verkehr unter Lebenden entrichteten Steuern (besonders beim ûbergang des Immob...
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