[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Gassenlaufen, des -s, plur. car. bey den Soldaten, diejenige Strafe, da der Verbrecher zwischen zwey Reihen Soldaten laufen muß, und von ihnen mit Ruthen gehauen wird, welches im gemeinen Leben Spießruthen laufen genannt wird. Zum Gassenlaufen verurtheil... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_0_403