
Ein Fronbote (vrone bode, bodel, budellus, büttel, praeco usw.) war im Mittelalter zunächst der Vollstreckungsbeamte eines Grafen, dann allgemein der Gerichtsdiener (Büttel, Waibel), der zudem mit Verwaltungsaufgaben betraut war, u. a. mit dem Einziehen von Steuern. In einer Reihe von Städten findet man den Fronboten auch als Richter in Bagate...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Fronbote

ist im mittelalterlichen deutschen Recht der Gehilfe eines Richters für tatsächliche Aufgaben (Botendienste, Wachdienste, Vollstreckungen). Nach dem Sachsenspiegel (1221-4) steht er nach Wahl durch den Richter auf Lebenszeit im Dienst des Königs und ist durch doppelte Buße geschützt. Ihm entsprechen Büttel, Scherge oder Weibel.. Lit.: Eckert,...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Mit Fronbote wurde im mittelalterlichen Recht der Gerichtsbote und Vollstreckungsbeamte bezeichnet.
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https://www.lexexakt.de/glossar/fronbote.php

Fronbote (mhd. vron, vrone, vronebote, vribote = Amts-, Gerichtsbote, Vollstreckungsbeamter, im Stadtrecht Büttel; mlat. praeco). Der Fronbote war ein vom Richter auf Lebenszeit eingesetzter, geachteter freier Mann; unter Eideshelfern zählte er für Zwei, er war durch doppelte Buße und doppeltes We...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
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