[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Freymäurer, des -s, plur. ut nom. sing ein Mitglied des Freymäurer-Ordens; eines Ordens, welcher in England zur Ausübung gewisser gesellschaftlicher Pflichten gestiftet worden, sich aber auch in andere Länder ausgebreitet hat, und aus seinen Gebräuchen, welche zum Theil von dem...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2713
Keine exakte Übereinkunft gefunden.