[Achtung: Schreibweise von 1811] Freygelassen, adj. et adv. welches aus der R. A. frey lassen zusammen gesetzet worden, der Knechtschaft, der Leibeigenschaft entlassen; libertus. Ein freygelassener Knecht, Leibeigener. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2680