[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Freyersmann, des -es, plur. die -männer, oder -leute, in den gemeinen Sprecharten, besonders Niedersachsens. 1) Ein Freyer. 2) Der eine andere Person zu verheirathen bemühet ist, in ihrem Nahmen um eine Person anhält; der Freywerber, Brautwerber.
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