Der Honorarverteilungsmaßstab ist die von der Kassenärztliche Vereinigung in Eigenverantwortung geschaffene Regelung über die Verteilung der von den Krankenkassen gezählten Gesamtvergütung an die Vertragsärzte (§ 85 Abs. 4 SGB V). Der HVM ist eine Satzungsnorm, wird von der Vertreterversammlung der... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42246