
Eine Freiheitsbeschränkung ist jeder Eingriff in die Freiheit der Person ({Art.|2|gg|juris} Grundgesetz). Sie ist in Deutschland nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes zulässig ({Art.|104|gg|juris} GG). Freiheitsentzug ist ein (auf Dauer angelegter) Unterfall der Freiheitsbeschränkung. Beispiele für freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind die...
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Freiheitsbeschränkungen sind alle Eingriffe in den Schutzbereich von Art. 2 II 2 i.V.m. Art. 104 GG, die nicht Freiheitsentziehung sind und die körperliche Bewegungsfreiheit nur kurzfristig oder als Nebenfolge von anderen Zielrichtungen aufheben. Beispiele sind etwa das Anhalten einer Person gem. § 22 oder § 23 III 1 BPolG, die ...
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Mit Freiheitsbeschränkung wird jeder Eingriff in die Freiheit der Person bezeichnet. Der Freiheitsentzug ist ein besonderer Fall der Freiheitsbeschränkung. Beispiele: Vorladung, kurzfristige Festnahme, Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe, Platzverweis.
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