
Forstordnungen , die von der landesherrlichen Gewalt vermöge der Forsthoheit erlassenen gesetzlichen Verordnungen über die Forsten, zum Unterschied von den Waldeigentumsordnungen (Waldordnungen), welche von den Waldeigentümern, bez. deren Vertretern erlassen sind. Zu letztern gehören die Marktordnungen. Die F. sind erst nach Ausbildung der land...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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