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Folgerecht

Folgerecht Logo #42000 Das Folgerecht ist ein Recht, das Kunstschaffenden ermöglicht am Weiterverkauf ihrer Kunstwerke beteiligt zu werden. Die Rechtsgrundlage dafür ist in Deutschland {§|26|urhg|juris} des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Voraussetzung für die Auskunftsansprüche, die zur Durchsetzung des Rechtes notwendig sind, ist jedoch, dass der Urheber Mitglied e...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Folgerecht

Folgerecht

Folgerecht Logo #42134Folgerecht, das Recht des Urhebers eines Werkes der bildenden Kunst, vom Erlös aus der Weiterveräußerung seines Werkes durch Kunsthändler oder Versteigerer einen gesetzlich festgelegten Anteil zu verlangen, falls der Erlös mindestens 400 € beträgt (§ 26 Urheberrechtsgesetz).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Folgerecht Logo #42871beim Urheberrecht der Anspruch eines bildenden Künstlers auf 5% des Erlöses bei Verkauf durch den Kunsthandel oder bei Versteigerung eines seiner Werke, sofern der Erlös 50 Euro übersteigt (§ 26 Urheberrechtsgesetz).
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/folgerecht
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