
Die Fischerprüfung (auch Angelprüfung, Anglerprüfung und Sportfischerprüfung genannt) ist in vielen Bundesländern rechtliche Voraussetzung, um in Deutschland zu angeln, denn erst die bestandene Fischerprüfung legitimiert die Beantragung des Fischereischeins, der wiederum Voraussetzung zum Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins (Gewässersche...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Fischerprüfung

gesetzlich geforderter Nachweis bestimmten Fachwissens als Voraussetzung zur Erteilung des Fischereischeins. Zugangsvoraussetzung zur Fischerprüfung ist eine 30-stündige Lehrgangsteilnahme. Dieser Lehrgang umfasst z. B. Fischkunde, Gewässerkunde, Gewässerpflege, Gerätekunde, Fischhege und rechtliche Bestimmungen.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/fischerpruefung
Keine exakte Übereinkunft gefunden.