
einmalige oder laufende Zuweisungen, nicht rückzahlbare Geldleistungen eines Oberverbandes an alle oder einzelne Unterverbände im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen öffentl. Verbänden. Das Gegenstück zu F. sind Matrikularbeiträge u. Umlagen der Unterverbände zur Deckung eines Mittelbedarfs des Oberverbandes. F. können zweckgebunden...
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