[Deutschland] - Die Finanzverwaltung – auch Steuerverwaltung genannt – ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Die Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland ist zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Dabei liegt die Zuständigkeit für den Vol...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzverwaltung_(Deutschland)

ist der die Einnahmen des Staates (und anderer öffentlichrechtlicher Körperschaften) betreffende Teil der Verwaltung. Die F. erfolgt in Rom durch Verpachtung der Staatseinkünfte an meistbietende private Unternehmer (Steuerpächter). Im Mittelalter gelangen trotz des besonderen Hofamtes des Kämmerers erst die Landesherren allmählich zu einer ge...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

F. bezeichnet einen Teilbereich der öffentlichen Verwaltung, zu dessen Aufgaben a) die Beschaffung öffentlicher Mittel (z.B. Erhebung von Steuern), b) die Verteilung dieser Mittel an die zuständigen Ausgabenträger (Bund, Länder, Gemeinden), c) die Verwaltung des staatlichen Vermögens gehört (Art. 108 GG). Zu den Bundesfinanzbehörden zählen...
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Finanzverwaltung: Blick auf das Gebäude der Oberfinanzdirektion (OFD) in Karlsruhe Finạnzverwaltung, der Teil der öffentlichen Verwaltung, der sich besonders mit der individuellen Festsetzung und Erhebung von Steuern, der Vermögensverwaltung der öffentlichen Hand und der Einziehung von ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Bundesfinanzverwaltung
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https://www.lexexakt.de/glossar/finanzverwaltung.php

(Deutschland) Die Finanzverwaltung - auch Steuerverwaltung genannt - ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Die Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland ist zwischen Bund und Bundesländern aufgeteilt. In der Bundesfinanzverwaltung ist das Bundesministerium der Finanzen...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung, die die Vereinnahmung, Verwaltung und Verausgabung der öffentlichen Mittel betrifft, also die Steuer- und Zollverwaltung, die Vermögensverwaltung und die Schuldenverwaltung. Nach Art. 108 GG besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine dreigliedrige Finanzverwaltung: Der Bund verwaltet die Zölle, d....
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https://www.wissen.de//lexikon/finanzverwaltung
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