
Nach dem Fernmeldegesetz unterliegen Bedienstete der öffentlichen Fernmeldedienste bezüglich der übermittelten Nachrichten einer Geheimhaltungspflicht. Wer über Funk Nachrichten empfängt, die nicht für diese Anlage bestimmt sind, darf sie weder aufzeichnen noch anderen mitteilen. Verstöße sind im Wege der Privatanklage strafbar. Short v...
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Das Fernmeldegeheimnis (in neuerer Terminologie auch Telekommunikationsgeheimnis) ist ein Verbot des unbefugten Abhörens, Unterdrückens, Verwertens oder Entstellens, von Fernmelde- (Fernschreib-, Fernsprech-, Funk- und Telegrafen-) Botschaften. Die Legaldefinition findet sich in {§|88|tkg_2004|juris} Abs. 1 Telekommunikationsgesetz sowie in {§...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Fernmeldegeheimnis

Fernmeldegeheimnis, Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Schützt als Grundrecht aus Art. 10 GG die Übermittlung individuel- ler Mitteilungen durch elektromagnetische Wellen; vgl. auch § 88 I TKG. Beispiele: Telefon (auch Internet), Handy mit SMS und Mailbox, Fax.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Das Fernmeldegeheimnis umfasst alle nichtschriftlichen, Wege der Individualkommunikation wie z.B. Telefon, Funk etc. Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses endet in dem Moment, in dem die Nachricht bei dem Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet ist (BVerfG v. 2.3.2006 (Az. 2 BvR 2099/04).
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Das Fernmeldegeheimnis ist Teil des Post- und Fernmeldegeheimnis.
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das Verbot des unbefugten Entstellens, Abhörens, Verwertens oder Unterdrückens von Fernmelde-(Fernschreib-, Fernsprech-, Funk- und Telegrafen-)Nachrichten; das Fernmeldegeheimnis ist verfassungsrechtlich geschützt und wird ergänzt durch das Briefgeheimnis und das Postgeheimnis. Es richtet sich 1. im Verfassungsrecht an den Staat...
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