
Der Begriff Feindstrafrecht ist eine 1985 vom deutschen Strafrechtler und Rechtsphilosophen Günther Jakobs vorgeschlagene Bezeichnung für ein Strafrecht, das bestimmten Gruppen von Menschen (sog. Staatsfeinden) die Bürgerrechte versagt und sie als Feinde der Gesellschaft oder des Staates außerhalb des für die Gesellschaft geltenden Rechts ste...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Feindstrafrecht

Vorschlag eines deutschen Juristen: Wenn es Bürger und Terroristen gibt, muss es auch Bürger- und Terroristenrecht geben. Wobei Letzteren rechtlicher Schutz gerade nicht mehr zugestanden werden soll, müssten sie doch mit allen Mitteln bekämpft werden können. Basiert auf der mittelalterlichen Idee...
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https://www.zeit.de/online/2009/04/neusprech-schaeuble-lexikon
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