
Die Familienversicherung, auch beitragsfreie Familienmitversicherung genannt, erfasst in Deutschland die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Pflicht- und freiwilligen Mitglieder. Dazu gehören maßgeblich der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner und die Kinder. Ein ang...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung
dependents' co-insuranceIn der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Versicherungsschutz von Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner und Kinder) der Mitglieder einer Krankenkasse als eigene Versicherungsform ausgestaltet: Als Folge des Solidaritätsprinzips sind die F...
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https://www.aok-bv.de/lexikon/f/index_00335.html

Famili
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Unter diesem Begriff ist die kostenlose Mitversicherung des Ehegatten und der Kinder in der GKV geregelt (§ 10 SGB V).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42141

Alle Versicherungsverträge, die für eine Familie erforderlich sind.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

Im Rahmen dieser Versicherungsform ist eine beitragsfreie Mitversicherung des Ehegatten und der Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse geregelt. Ehegatte und Kinder sind mitversichert, sofern deren Gesamteinkommen ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet. Für Kinder besteht Anspruch auf Familienversicherung ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42666

In Deutschland umfasst die Familienversicherung die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Lebenspartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Um die Familienversicherung in Anspruch zu nehmen, müssen die Angehörigen bestimmte Voraussetzungen, wie bspw. Wohnsitz in Deutschland, erfüllen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

In Deutschland umfasst die Familienversicherung die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Lebenspartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Um die Familienversicherung in Anspruch zu nehmen, müssen die Angehörigen bestimmte Voraussetzungen, wie bspw. Wohnsitz in Deutschland, erfüllen.
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Unter diesem Begriff ist die kostenlose Mitversicherung des Ehegatten und der Kinder in der GKV geregelt (§10 SGB V). Ehegatte und Kinder eines Versicherten sind mitversichert wenn sie ihren Wohnsitz od. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, sie nicht nach § 5 SGB V pflichtversiche...
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In der Gesundheitswirtschaft : Bezeichnung für die kostenfreie Mitversicherung der Familienmitglieder von GKV-Mitglieder n. Kostenfrei ist die Mitversicherung jedoch nur, wenn das jeweilige Familienmitglied kein eigenes oder nur ein geringes eigenes Einkommen hat. Mitte 2005 betrug die Zahl der GKV-Mitglieder insgesamt rund 50,2 Millionen, die d.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/familienversicherung/familienversi

Leistungen der sozialen Krankenversicherung an Familienmitglieder der Versicherten, z. B. ärztliche Behandlung, Arzneimittel, Krankenhauspflege.
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https://www.wissen.de//lexikon/familienversicherung
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