
Fürsprech (mhd., auch vürspreche, mitteler, mitelman; lat. prolocutor, intercessor, mediator). Rechtsfähiger Mann, der jemanden vor Gericht sprechend vertritt. Seine Hilfe wurde beansprucht, um in den von strengem Formalismus geprägten Gerichtsverfahren sprachliche Formfehler zu vermeiden, um nicht ...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Fürsprech , s. v. w. Sachwalter, Rechtsanwalt.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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