
Realkonkurrenz, Tatmehrheit, Strafrecht: die Verletzung mehrerer Strafgesetze oder die mehrfache Verletzung desselben Strafgesetzes durch mehrere selbstständige Handlungen (z.B. wenn ein Täter heute A und morgen B beraubt); Gegensatz: Idealkonkurrenz. Bei Realkonkurrenz wird durch Erhöhung der schwe...
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Werden ein oder mehr Straftatbestände durch verschiedene Handlungen verletzt, so spricht man bei der Strafbildung hinsichtlich ihres Verhältnisses zueinander von Realkonkurrenz. Liegt Realkonkurrenz vor, so wird gemäß § 53 StGB aus den Einzelstrafen eine Gesamtstrafe gebildet. Voraussetzung für die Realkonkurrenz ist zunächst das Vorliegen v...
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https://www.lexexakt.de/glossar/realkonkurrenz.php

die Verletzung mehrerer Strafbestimmungen oder die mehrfache Verletzung derselben Bestimmung durch mehrere selbständige Handlungen (Gegensatz: Idealkonkurrenz ); die Festsetzung der Gesamtstrafe erfolgt nach dem Asperationsprinzip durch Erhöhung der höchsten verwirkten Einzelstrafe (vgl. §§ 53 ff. StGB); Nebenstrafen und -folgen...
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https://www.wissen.de//lexikon/realkonkurrenz
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