
Die (Ersatz-)Zwangshaft zählt in Deutschland zu den Mitteln der Verwaltungsvollstreckung. Vollstreckt werden damit Verwaltungsakte, die den Pflichtigen zu einer unvertretbaren (d.h. persönlich zu erbringenden) Leistung oder Unterlassung verpflichten. Die Zwangshaft ist jedoch kein selbständiges Zwangsmittel, sondern wird primär im Falle der Un...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangshaft

in der öffentlichen Verwaltung ein Zwangsmittel, das an die Stelle des Zwangsgelds tritt (Ersatzzwangshaft), wenn die Beitreibung des Zwangsgelds ohne Erfolg versucht worden ist oder feststeht, dass sie keinen Erfolg haben wird; die Zwangshaft wird auf Antrag der Vollstreckungsbehörde durch den Richter (Verwaltungsgericht oder Amtsgeri...
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