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Euro-Preiskommission

Euro-Preiskommission Logo #40086§ 19. (1) Die gemäß § 9 Abs. 1 des Preisgesetzes 1992, BGBl. Nr. 145, beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten eingerichtete Preiskommission wird als Euro-Preiskommission im Sinne dieses Bundesgesetzes tätig. (2) Die Euro-Preiskommission hat folgende Aufgaben: 1. Beratung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenhei...
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