
Eröffnung des Hauptverfahrens (Verweisungsbeschluß, Verweisungserkenntnis, Versetzung in den Anklagestand), der Gerichtsbeschluß, daß in einer Strafsache die mündliche Hauptverhandlung stattfinden soll. Die Notwendigkeit, unter öffentlicher Klage vor Gericht erscheinen zu müssen, ist für den Angeschuldigten unter allen Umständen ein Nachte...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

. Nach der Strafprozeßordnung (§§ 196 ff) hat das Gericht die Beschlußkammer des. Landgerichts oder der Amtsrichter - die E. d. H. zu beschließen, wenn nach den Ergebnissen der Voruntersuchung oder, falls eine solche nicht stattgefunden hat, nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Ang...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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