Ersatz vergeblicher Aufwendungen Bedeutung

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Ersatz vergeblicher Aufwendungen

Ersatz vergeblicher Aufwendungen Logo #42000 Der Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ein Rechtsbegriff aus dem Schadensersatzrecht. Manchmal tätigt der Gläubiger im Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Leistung des Schuldners Aufwendungen, die dann – zum Beispiel durch die Mangelhaftigkeit der Kaufsache – unnütz werden. Diese Aufwendungen sind kein Schaden im Sinne des {§|280|bgb|jur...
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