
Der Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ein Rechtsbegriff aus dem Schadensersatzrecht. Manchmal tätigt der Gläubiger im Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Leistung des Schuldners Aufwendungen, die dann – zum Beispiel durch die Mangelhaftigkeit der Kaufsache – unnütz werden. Diese Aufwendungen sind kein Schaden im Sinne des {§|280|bgb|jur...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ersatz_vergeblicher_Aufwendungen
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