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Landfrieden

Landfrieden Logo #42000 Ein Landfrieden (oder: Landfriede; lat. constitutio pacis, pax instituta auch pax jurata) war im mittelalterlichen Recht der vertragsmäßige Verzicht der Machtträger bestimmter Landschaften auf die Anwendung von (eigentlich legitimer) Gewalt zur Durchsetzung eigener Rechtsansprüche. Dies betraf vor allem das Recht der Fehdeführung. == Inhalt =...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Landfrieden

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Landfrieden Logo #42000[Begriffsklärung] - Landfrieden ist ein mittelalterlicher Rechtsbegriff, siehe: Landfrieden Historische Landfrieden waren: siehe auch ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Landfrieden_(Begriffsklärung)

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Landfrieden Logo #42155Bis 1806 das von König oder Kaiser erlassene allgemeine Friedensangebot zur Verhinderung der Fehde. Die Landfriedenserlasse bedrohten die Gefährdung oder die Verletzung des öffentlichen Friedens mit 'peinlicher Strafe'. Der älteste Landfrieden war der Reichslandfrieden von 1103 unter Heinrich IV.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42155

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Landfrieden Logo #42173Landfrieden (mhd. lantvride; mlat. pax generalis, p. terrae, p. provinciae. Das deutsche Wort kommt erstmals 1264 in einem lat. Rechtsstatut vor: 'pax, que lantfrede vulgariter appellatur'). Unter L. sind Rechtsnormen zu verstehen, die das friedliche Zusammenleben der Bevölkerung sichern sollen. E...
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