
Schuldrechtlicher Vertrag, in dem der Gläubiger dem Schuldner eine Schuld erlässt. Die Vertragsform ist in § 397 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ausdrücklich geregelt. Er ist von dem ursprünglichen Schuldverhältnis, aus dem eine eventuelle Schuld best...
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Mit Erlassvertrag wird ein Verfügungsgeschäft bezeichnet, mit dem der Gläubiger dem Schuldner die Schuld erlässt. Der Erlassvertrag ist in § 397 BGB geregelt. Ist das Verpflichtungsgeschäft nicht ausdrücklich vereinbart, wird in der Regel eine Schenkung gewollt und konkludent abgeschlossen worden sein. gegenseitige Erklärung des Nichtbest...
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