
Erlass steht für: deutsche Rechtssprache: schweizerische Rechtssprache: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erlass
[Privatrecht] - Der Erlass, im deutschen Recht Erlassvertrag, in der Schweiz und Österreich Entsagung, österreichisch auch Verzicht, ist im Privatrecht ein Vertrag, durch den der Gläubiger dem Schuldner die Schuld erlässt. Der Erlassvertrag ist eine Verfügung, da sie Rechte unmittelbar umgestaltet. Insofern ist der Erl...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erlass_(Privatrecht)
[Steuerrecht] - Der Erlass im Steuerrecht bewirkt das Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis auf Antrag des Steuerschuldners. Dabei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Behörde, die über den Antrag durch Verwaltungsakt entscheidet. Rechtsmittel gegen die Entscheidung ist der Einspruch bzw....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erlass_(Steuerrecht)
[Verwaltungsrecht] - Ein Erlass ist eine Anordnung der Exekutive an andere staatliche Stellen oder an die Bevölkerung eines Landes. In parlamentarischen Systemen wird diese Möglichkeit durch die Gesetzgebungshoheit der Legislative stark eingeschränkt. Meist sind Behörden nur zu Erlassen gegenüber ihnen nachgeordnete Di...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erlass_(Verwaltungsrecht)

ist im Verwaltungsrecht eine innerdienstliche allgemeine Anweisung und im Schuldrecht ein Schuldaufhebungsvertrag zwischen Gläubiger und Schuldner. Der privatrechtliche E. ist bereits dem klassischen römischen Recht geläufig (lat. solutio [F.] per aes et libram nummo uno, acceptilatio). Über die Aufnahme des römischen Rechtes findet er in das ...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Mit einem Erlass verzichtet der Steuergläubiger auf die Zahlung der Steuerschuld. Folge ist, dass das Steuerschuldverhältnis erlischt. Wurde bereits ein Betrag gezahlt, so ist dieser anzurechnen oder zu erstatten. Als Voraussetzung für den Erlass gilt die persönliche Erlassbed&u...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Erlass, Schuldrecht: Erlöschen einer Schuld durch Vertrag (Erlassvertrag), durch den der Gläubiger die Schuld erlässt und der Schuldner den Erlass annimmt (§ 397 BGB). Ein einseitiger Verzicht des Gläubigers hätte diese Wirkung nicht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Erlass, Verwaltungsrecht: Verwaltungsanordnung der obersten Verwaltungsbehörden (Ministerialerlass), die nur interne Verbindlichkeit besitzt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Eine Entscheidung, durch die auf die Erhebung der Gesamtheit oder eines Teils einer Zollschuld verzichtet wird, oder eine Entscheidung, durch die die buchmäßige Erfassung der Gesamtheit oder eines Teils eines noch nicht entrichteten Eingangs- oder Ausgangsabgabenbetrags für ungültig erklärt wird.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42413

Im öffentlichen Recht ist ein Erlaß die Anordnung einer höheren Behörde an eine ihr untergeordnete Dienststelle, betreffend die inneren Angelegenheiten der Verwaltung. Im bürgerlichen Recht dagegen bedeutet der Erlaß einen vertraglichen Verzicht des Gläubigers auf seine Forderung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42687

Eine Verwaltungsanordnung oder Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums für Finanzen, die an eine bestimmte oder alle nachgeordneten Dienststellen (zB Finanzämter) gerichtet ist
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42696

Mit Erlass oder Rundererlass wird eine Verwaltungsvorschrift bezeichnet, mit der eine übergeordnete Behörde einer oder mehreren nachgeordneten Behörden Anweisungen erteilt.
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https://www.lexexakt.de/glossar/erlass.php

Schreiben einer obersten Bundes- oder Landesbehörde, gleich welchen Inhalts, an eine ihr unterstellte Behörde oder Institution, insbesondere die Schreiben der Ministerien an die Behörden ihres Geschäftsbereichs. Schreiben anderer Aufsichtsbehörden werden als Verfügung bezeichnet. Der Inhalt eines Erlasses ist traditi...
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Erlaß , im weitern Sinn jeder Verzicht auf irgend ein dem Verzichtenden zustehendes Recht; im engern oder eigentlichen Sinn aber der Verzicht auf ein Forderungsrecht, welcher durch den Abschluß eines auf Aufhebung jenes Rechts gerichteten Vertrags (Erlaßvertrags) bewirkt wird. Während ein solcher E. im römischen Recht an bestimmte Formen gebun...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(bürgerliches Recht) Verzicht des Gläubigers auf die Forderung durch einen Vertrag mit dem Schuldner (§ 397 BGB). Ähnlich in Österreich und in der Schweiz.
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https://www.wissen.de//lexikon/erlass-buergerliches-recht
(Finanzverwaltungsrecht) Verzicht der Finanzverwaltung auf eine Steuer- oder Zollforderung durch (einseitigen) Verwaltungsakt auf Antrag des Schuldners aus Billigkeitsgründen.
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https://www.wissen.de//lexikon/erlass-finanzverwaltungsrecht
(Staatsrecht) bestimmende Anordnung des Bundespräsident oder eines Regierungsmitglieds gegenüber nachgeordneten Behörden. – In der Schweiz Allgemeinbegriff für Gesetze, Verordnungen und allgemeine Verfügungen der öffentlichen Gewalt.
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https://www.wissen.de//lexikon/erlass-staatsrecht
(Strafrecht) Strafaussetzung.
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https://www.wissen.de//lexikon/erlass-strafrecht
(Verwaltungsrecht) Verwaltungsvorschrift oder -anordnung einer Behörde (z. B. Ministerialerlass ) für den internen Dienstbetrieb.
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https://www.wissen.de//lexikon/erlass-verwaltungsrecht
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