
Das Erkenntnisverfahren ist die Aufnahme sämtlicher entscheidungserheblicher Tatsachen durch das Gericht zur Findung des Urteils. Das Erkenntnisverfahren wird in jeder Gerichtsbarkeit durch die freie Beweiswürdigung des Richters durchgeführt. Das Erkenntnisverfahren ist unter der Beachtung der jeweiligen Prozessmaximen und möglichst umfassende...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erkenntnisverfahren

ist das mit einer Entscheidung über einen Rechtsstreit endende Verfahren. Ihm kann ein Vorverfahren vorangehen und ein Vollstreckungsverfahren folgen. Es bildet seit den Anfängen des Verfahrensrechts dessen Kern.. Lit.: Köbler, DRG 19, 202
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Das Erkenntnisverfahren ist ein Teil des gerichtlichen Verfahrens. Das gerichtliche Verfahren unterteilt sich in das Erkenntnisverfahren und das Vollstreckungsverfahren (Zwangsvollstreckung). Das Erkenntnisverfahren kommt in der Regel nur in Gang, wenn eine Klage erhoben wurde (der im Zivilrecht ein...
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