Erbstände Bedeutung

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Erbstände

Erbstände Logo #42295Erbstände , solche Mitglieder ständischer oder parlamentarischer Korporationen, welche denselben vermöge eines erblichen Rechts und nicht erst durch Wahl oder amtliche Stellung oder Ernennung angehören. Die Erbstandschaft ist entweder persönlich, also durch keine Art von Besitz bedingt, oder dinglich, d. h. vom Besitz gewisser Güter abhängig...
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