
Das Nachlassgericht erteilt dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht (Erbschein). Beschreibung Das Erbrecht wird regelmäßig durch den sog. Erbschein nachgewiesen. Durch den Erbschein wird amtlich bekundet, wer Erbe des Verstorbenen ist und welchen Verfügungsbeschränkungen er ggf. unterliegt. Wer im Erbschein als Erbe ausgewiesen is....
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42202
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