
Erbschaftssteuern , welche von Hinterlassenschaften Verstorbener erhoben werden, sind schon seit langer Zeit bekannt. Sie bestanden in Rom unter Augustus mit Befreiung der Aszendenten und Deszendenten unter der Form der vigesima hereditatum, wurden in England 1694 eingeführt ohne Unterscheidung der Verwandtschaftsgrade und bestehen gegenwärtig in...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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