
Die Erbpacht (auch: Erbzinsleihe, Emphyteuse) war eine deutschrechtliche Form des Grundbesitzes. Die Erbpacht ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Die Erbpacht war nach Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 gem. Art. 63 EGBGB nur landesrechtlich (vor allem in Mecklenburg und Schleswig-Holstein) beschränkt zulässig. Das Kontrollratsges...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erbpacht

emphyteusis
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Erbpacht, früher das erbliche und veräußerliche dingliche Nutzungsrecht an einem Grundstück, besonders an einem Bauerngut, gegen Zahlung des jährlichen Erbzinses und Leistung von Abgaben und Diensten. Rechtlich ähnlich geregelt war die Erbleihe, die vererbliche und veräußerliche dingliche Leihe.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

english: long (building) lease; hereditary leasehold Erbpacht ist ein dingliches Recht aus der Zeit vor 1900, das weder in das BGB noch in die Grundbuchordnung übernommen, sondern durch das Einführungsgesetz zum BGB dem landesrechtlichen Regelungsbereich zugeteilt wurde. Die Erbpacht bedeutete eine dauernde Trennung zwischen Eigentum und dem Rec...
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Erbpacht ist ein anderes Wort für den Begriff Erbbaurecht. Ein solches Recht ist in der Regel zeitlich begrenzt (meist 99 Jahre) und ermöglicht einem Bauherrn, ein Haus zu errichten und zu nutzen, ohne selbst ein Grundstück kaufen zu müssen. Dafür zahlt er über die gesa...
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https://www.interhyp.de/lexikon-erbpacht.html

Mit Erbpacht wurde früher das dingliche Recht bezeichnet, auf einem Grundstück eine Landwirtschaft betreiben zu dürfen. Die Erpacht gibt es nicht mehr. Siehe aber unter Erbbaurecht.
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https://www.lexexakt.de/glossar/erbpacht.php

Erbpacht und Erbzinsleihe sind Rechtsverhältnisse am landwirtschaftlichen Boden, welche ebenso wie die Emphyteusis (s. d.) auf einer dauernden Trennung des direkten Nutzungsrechts von dem Eigentumsrecht beruhen. Beide sind in Deutschland deutsch-rechtlichen Ursprungs und lange vor der Einführung des römischen Rechts üblich gewesen; aber die Rec...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

ein dingliches, vererbliches und veräußerliches Nutzungsrecht an einem fremden Grundstück. In Preußen wurde schon 1850 das Obereigentum des Erbverpächters aufgehoben, das bestehende Erbpachtrecht des Erbpächters in Eigentum umgewandelt und die Begründung neuer Erbpachtverhältnisse für unzulässig e...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

veraltete Bezeichnung für das vererbliche und veräußerliche dingliche Nutzungs-(nicht Eigentums-)Recht an einem (besonders landwirtschaftlichen) Grundstück gegen Zahlung von Pachtzinsen (Erbpachtzins) ; in der Regel mit Vorkaufsrecht des Erbpächters; heute Erbbaurecht.
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https://www.wissen.de//lexikon/erbpacht
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