
Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht des Erbbauberechtigten, gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgeltes (des sogenannten Erbbauzinses) auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten ({§|1|erbbauv|juris} Abs. 1 ErbbauRG). Aus der Sicht des Eigentümers des Grundst...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erbbaurecht

ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter fremdem Grund und Boden ein Bauwerk zu haben. Ihm entspricht im römischen Recht schon früh die Bürgern vererblich, aber zunächst wohl nicht veräußerlich erteilte Befugnis, auf städtischem Boden gegen Bezahlung eines Bodenzinses (lat. [N.] vectigal) ein Gebäude zu haben. Um die Ze...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Das Erbbaurecht ist ein in der Regel zeitlich begrenztes Recht (meistens 99 Jahre), auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Das Grundstück wird sozusagen nur gemietet. Im Gegenzug zahlt der Grundstücksnutzer einen Erbbauzins. Erbbaurechte werden mit gewissen Einschränkungen von den Banken beliehen.
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https://www.alusig.de/

Das Erbbaurecht ist nach § 1 ErbbauVO ein veräußerliches und vererbliches, grundstücksgleiches Recht, auf oder unter einem (fremden) Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Es ist i.d.R. befristet. Für das Erbbaurecht wird ein besonderes Grundbuch (Erbbaugrundbuch) gebildet. Als Entgelt ist ein Erbbauzins zu entrichten.
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https://www.architektur-lexikon.de/cms/architekturlexikon-e/erbbaurecht.htm

Veräußerliches und vererbliches Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Es ist in der Regel für Wohngebäude auf 99 Jahre vereinbart, für Gewerbegebäude meist kürzer. Bei diesem Recht fallen Grundstückseigentümer und Eigentümer des Bauwerks (Erbbauberechtigter) auseinander. Der Erbbaurechtsneh...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

ist das vererbliche und veräußerliche Recht zu Bauten auf fremden Grundstücken. An den Grundstückseigentümer ist der Erbbauzins zu bezahlen. Der Erbbauberechtigte erwirbt Eigentum an dem von ihm errichteten Bauwerk, dieses wird nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Geregelt in der ErbbVO.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Als Erbbaurecht gilt das veräußerbare und vererbbare Recht auf fremden Grund und Boden ein Gebäude zu besitzen. Das Erbbaurecht entsteht im zivilrechtlichen Sinn mit der Eintragung ins Grundbuch. Das Erbbaurecht unterliegt einer gesonderten Bewertung. Als zwei selbständige wirts...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Immobilien-Leasing-Gesellschaften erstellen und kaufen Immobilien und vermieten sie an Leasing-Nehmer. Statt Grundstückseigentum kann die Leasing-Gesellschaft auch Erbbaurecht erwerben, insbesondere wenn der Leasing-Nehmer bereits Eigentümer des Grundstücks ist. Als Erbbauzins kann en...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42141

Erbbaurechte sind im Erbbaugrundbuch eingetragene, langfristige Berechtigungen, ein Grundstück zu nutzen und zu bebauen. Während normalerweise der Grundstückseigentümer automatisch auch Eigentümer aller mit dem Grundstück fest verbundenen Baulichkeiten ist, gehen bei Vorliegen des Erbbaurechtes alle Arten von Bauten i...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

Das Erbbaurecht ist das Recht auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu haben.
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735

Begründet das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Der Bauherr (Gebäudeeigentümer) zahlt monatlich Erbbauzinsen (auch Erbpacht genannt) für das Grundstück. Das Erbbaurecht kann zeitlich begrenzt oder unbegrenzt sein. Quelle: BVI Fondsdiscount mit bis zu 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
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https://www.fit4fonds.de/Erbbaurecht/

english: ground lease; building lease; hereditary building (lease) right; inheritable building right; long leasehold Das Erbbaurecht verleiht dem Berechtigten das Recht, auf oder unter fremdem Grundstück ein †žBauwerk† zu haben. Dieses ist wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts. Eine Zerstörung des Gebäudes hat auf das Erbbaurecht kein...
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Üblicherweise auf bestimmter Zeit - oft 99 Jahre - bestelltes Recht, auf einem Grundstück ein Gebäude zu nutzen. Das
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https://www.immopilot.de/Lexikon/.html

Ein Erbbaurecht ist in der Regel zeitlich begrenzt (meist 99 Jahre) und ermöglicht einem Bauherrn, ein Haus zu errichten und zu nutzen, ohne selbst ein Grundstück kaufen zu müssen. Dafür zahlt er über die gesamte Nutzungsdauer einen im Voraus festgelegten Erbbauzins an den E...
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https://www.interhyp.de/lexikon-erbbaurecht.html

Das Erbbaurecht, welches auch als Erbpacht bezeichnet wird, besagt, dass ein Erbbauberechtigter gegen das Entrichten einer gewissen Summe auf einem Grundstück eine Immobilie besitzen darf. Es ist ein beschränktes dringliches Recht, das das Grundstück des Eigentümers belastet. Bei...
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https://www.kredit-engel.de/kredit-lexikon/e/erbbaurecht/

Mit Erbbaurecht wird das beschränkt dingliche Recht bezeichnet, auf einem Grundstück ein Gebäude errichten und nutzen zu dürfen. Das Erbbaurecht wird unkündbar für 99 Jahre gewährt und kann weiterveräußert oder vererbt werden. Das Erbbaurecht ist in der Erbbauverordnung vom 15.1.1919 geregelt. Im Grundbuch des belasteten Grundstücks wird ...
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https://www.lexexakt.de/glossar/erbbaurecht.php

das veräußerliche und vererbliche Recht an einem fremden Grundstück, auf oder unter seiner Oberfläche ein mit dem Grund und Boden fest verbundenes Bauwerk (z.B. Gebäude, Keller, Brücke, Schienenstrang) zu haben. Es kann auch nebenher für Hausgärten, nicht aber für Telegraphenleitungen, Rohranlagen...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

ist das vererbliche und veräußerliche Recht zu Bauten auf fremden Grundstücken. An den Grundstückseigentümer ist der Erbbauzins zu bezahlen. Der Erbbauberechtigte erwirbt Eigentum an dem von ihm errichteten Bauwerk, dieses wird nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Geregelt in der ErbbVO.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/erbbaurecht/erbbaurecht.htm

veräußerliches und vererbliches dingliches Recht des Erbbauberechtigten, auf oder unter der Oberfläche des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu errichten und zu besitzen. Das Erbbaurecht muss in das Grundbuch eingetragen werden. Das Erbbaurecht ist in der VO über das Erbbaurecht vom 15. 1. 1919 in der Fassung vom 18. 7.......
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https://www.wissen.de//lexikon/erbbaurecht
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