
Das a) die 16 Bundesländer umfassende deutsche Staatsgebiet und b) der Geltungsbereich des Grundgesetzes. Nach Art. 29 GG können die Ländergrenzen per Volksentscheid innerhalb des Bs. geändert werden.
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Bundesgebiet, das Gebiet des Norddeutschen Bundes, dann des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918. Seit 1919 hieß das deutsche Staatsgebiet Reichsgebiet, seit 1949 heißt das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (seit 1990 einschließlich der neuen Länder) wieder Bundesgebiet (Deutschland).
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