
Das Gesetz über das Erbbaurecht (ErbbauRG) regelt in Deutschland das Erbbaurecht, soweit nicht die Regelungen über das Erbbaurecht im BGB (insb. bei Altfällen) anzuwenden sind. Das Erbbaurecht ist weitestgehend vorkonstitutionelles Recht. Anders, als es der frühere Name "Erbbaurechtsverordnung" (ErbbauVO) vermuten ließ, handelte es sich nicht ...
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english: German ordinance on building leases Abkürzung für: Verordnung über des Erbbaurecht
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