Entreicherung Bedeutung

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Entreicherung

Entreicherung Logo #42834Von einer Entreicherung spricht man im Bereicherungsrecht, wenn jemand durch das Etwas, das er erlangt hat, nicht mehr bereichert ist, mit der Folge, dass er auch den Wert der Bereicherung nicht herausgeben muss (§ 818 Abs. 3 BGB). Entreicherung liegt nur vor, wenn sich das Erlangte oder ein Wertersatz nicht mehr Vermögen befinden und der Bereich...
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