
Kombattạnten , die nach Völkerrecht zur Durchführung von Kampfhandlungen in internationalen bewaffneten Konflikten allein berechtigte Personengruppe. Nach der Haager Landkriegsordnung zählen dazu neben den Streitkräften auch die zur »kämpfenden Bevölkerung« gehörenden Personen, d...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Kombattanten im Sinne des Kriegsrechts werden alle uniformierten Angehörigen einer bewaffneten Macht, mit Ausnahme der Sanitäter bezeichnet. Weiterhin haben Kombattantenstatus: die sich gegen ein Feind erhebende Volksmasse (levée en masse), Partisanen, und Milizen, jeweils wenn sie ihre Waffen offen tragen. Der Kombattantenstatus hat z...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/kombattanten.php

Kombattanten (franz.), alle Personen eines Heers, welche an dem Gefecht unmittelbar teilnehmen. Zu den K. zählen die Offiziere, Unteroffiziere, Spielleute und Gemeinen aller Waffen; zu den Nichtkombattanten das Personal für Krankendienst, Verwaltung, Feldpost, Feldtelegraphie etc., aber auch die Ärzte, obwohl viele, namentlich die bei der Truppe...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.