
Energiereduzierte Lebensmittel müssen gegenüber regulären Vergleichsprodukten einen um mindestens 30% verminderten Energiewert (Brennwert) aufweisen. Darüber hinaus muss auf der Verpackung angegeben sein, welche Eigenschaften zu dieser Energiereduzierung führen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42216
Keine exakte Übereinkunft gefunden.