Kopie von `Kleines Lexikon der Nährwertangaben`
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Kategorie: Landbau und Lebensmittelverarbeitung > Nährwertangaben
Datum & Land: 25/04/2009, De.
Wörter: 22
Arm an gesättigten Fettsäuren
Die Summe aus gesättigten Fettsäuren und trans-Fettsäuren darf bei festen Lebensmitteln maximal 1,5 g / 100 g und bei flüssigen höchstens 0,75 g / 100 ml betragen. Darüber hinaus dürfen die gesättigten Fettsäuren und die trans-Fettsäuren zusammen nicht mehr als 10 % des Energiewerts liefern.
Zuckerfrei
Ein zuckerfreies Produkt enthält höchstens 0,5 g Zucker pro 100 g bzw. pro 100 ml.
Zuckerarm
Zuckerarme feste Lebensmittel enthalten maximal 5 g Zucker pro 100 g, flüssige 2,5 g Zucker pro 100 ml.
Sehr natriumarm / sehr kochsalzarm
Enthält ein Produkt pro 100 g bzw. pro 100 ml nicht mehr als 0,04 g Natrium oder 0,1 g Salz, gilt es als sehr natriumarm bzw. sehr kochsalzarm. Für natürliche Mineralwässer und andere Wässer darf diese Angabe nicht verwendet werden.
Proteinquelle
Trägt der Proteinanteil eines Lebensmittels mit mindestens 12% zum gesamten Brennwert bei, gilt dieses Produkt als eine Proteinquelle.
Reduzierter
(22) Ist der Nährstoffgehalt in einem Lebensmittel als reduziert gekennzeichnet, muss der reduzierte Anteil gegenüber einem Vergleichsprodukt mindestens 30% betragen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Für Mikronährstoffe gilt bereits ein Unterschied von 10% als `reduziert†œ und für Natrium bzw. Salz 25...
Ohne Zuckerzusatz
Einem Produkt mit der Kennzeichnung `ohne Zuckerzusatz†œ dürfen keine Mono- und Disaccharide wie beispielsweise Glukose, Fruktose, Galaktose oder Saccharose, Laktose und Maltose zugesetzt werden. Gleiches gilt für andere Stoffe, die aufgrund ihrer süßenden Wirkung eingesetzt werden.
Natriumfrei / kochsalzfrei
Ein natriumfreies bzw. kochsalzfreies Produkt enthält maximal 0, 005 g Natrium oder 0,0125 g Salz pro 100 g.
Natriumarm / kochsalzarm
Ein natriumarmes bzw. kochsalzarmes Produkt enthält maximal 0,12 g Natrium oder 0,3 g Salz pro 100 g bzw. pro 100 ml. Bei anderen Wässern als natürlichen Mineralwässern darf der Natriumwert von 2 mg / 100 ml nicht überschritten werden.
Hoher
(19) Ein Lebensmittel hat einen hohen Vitamin- oder Mineralstoff-Gehalt, wenn es mindestens das Doppelte des unter `(Name des Vitamins und / oder des Mineralstoffs)-Quelle†œ aufgeführten Wertes aufweist.
Leicht
Als `leicht†œ gekennzeichnete Produkte müssen die gleichen Anforderungen erfüllen wie `reduzierte†œ und haben einen um 30% verminderten Gehalt eines bestimmten Nährstoffs. Außerdem muss auf die Eigenschaften hingewiesen werden, die das Produkt `leicht†œ machen.
Hoher Proteingehalt
Trägt der Proteinanteil eines Lebensmittels mit mindestens 20% zum gesamten Brennwert bei, hat dieses Produkt einen hohen Proteingehalt.
Frei von gesättigten Fettsäuren
Die Summe aus gesättigten Fettsäuren und trans-Fettsäuren darf bei festen und flüssigen Lebensmitteln maximal 0,1 g pro 100 g bzw. pro 100 ml betragen.
Hoher Ballaststoffgehalt
Lebensmittel mit einem hohen Ballaststoffgehalt müssen mindestens 6 g Ballaststoffe in 100 g bzw. 3 g Ballaststoffe in 100 kcal aufweisen.
Fettfrei / ohne Fett
Ein als fettfrei oder ohne Fett gekennzeichnetes Produkt darf nicht mehr als 0,5 g Fett pro 100 g bzw. pro 100 ml aufweisen.
Fettarm
Feste Lebensmittel gelten als fettarm, wenn sie weniger als 3 g Fett / 100 g enthalten, flüssige mit weniger als 1,5 g Fett / 100 ml. Bei teilentrahmter Milch gilt 1,8 g / 100 ml als Grenzwert.
Erhöhter
(21) Diese Kennzeichnung bezieht sich lediglich auf Nährstoffe, die keine Vitamine und Mineralstoffe sind. Es müssen die oben genannten Bedingungen für `Quelle von†œ der jeweiligen Nährstoffe gelten. Darüber hinaus muss der erhöhte Anteil mindestens 30% gegenüber dem Vergleichsprodukt...
Energiefrei
Energiefreie Produkte haben einen Energiewert von maximal 4 kcal (17 kJ) / 100 ml.
Enthält
(20) Das entsprechend gekennzeichnete Lebensmittel enthält einen Nährstoff oder eine andere Substanz, dessen bzw. deren Kennzeichnung hier nicht extra aufgeführt ist. Voraussetzung für diese Angabe ist ein allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweis für eine positive ernährungsbezogene oder phy...
Energiereduziert
Energiereduzierte Lebensmittel müssen gegenüber regulären Vergleichsprodukten einen um mindestens 30% verminderten Energiewert (Brennwert) aufweisen. Darüber hinaus muss auf der Verpackung angegeben sein, welche Eigenschaften zu dieser Energiereduzierung führen.
Energiearm
Feste Lebensmittel gelten als energiearm, wenn sie nicht mehr als 40 kcal (170 kJ) / 100g enthalten, flüssige Lebensmittel dürfen nicht mehr als 20 kcal (80 kJ) / 100 ml enthalten.
Ballaststoffquelle
Wird ein Produkt als Ballaststoffquelle gekennzeichnet, muss es mindestens 3 g Ballaststoffe pro 100 g oder mindestens 1,5 g Ballaststoffe pro 100 kcal aufweisen.