
(Text von 1910) Quittung
1). Schein
2). Empfangsschein
3). In einem
Scheine kann eine jede Tatsache, von welcher Art sie sein mag, bekannt werden; in einem
Empfangsscheine ist es der Empfang einer Sache, den der Aussteller desselben bekennt, in einer
Quittung (von mhd.
quit, los, le...
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