
Als Elternzeit wird in Deutschland ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes bezeichnet. Auf diese Freistellung haben nicht selbstständig beschäftigte Eltern einen Rechtsanspruch. == Begriffliches == Europaweit wird teils von Elternzeit, teils von Elternurlaub gesprochen. Bis 31. Dezember 2000 war in der d...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Elternzeit

Privatrechtlicher Anspruch berufstätiger Eltern gegen ihre Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zwecke der Kinderbetreuung. Der Begriff wurde im Jahre 2001 eingeführt und löst die Bezeichnung 'Erziehungsurlaub' ab. Die Elternzeit ist ei...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Das am 6. Dezember 1985 in Kraft getretene Bundeserziehungsgeldgesetz wurde am 7. Juli 2000 sowie in der Neufassung vom 1. Januar 2007 geändert. Mit dieser Fassung wurde der Begriff Elternzeit mit in das Gesetz aufgenommen, der seit dieser Zeit an Stelle des Begriffes Erziehungsurlaub verwendet wird...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42127

Elternzeit Elternzeit, früher Erziehungsurlaub, befristeter Freistellungsanspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach der Geburt eines Kindes. Anspruch auf Elternzeit haben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, wenn sie a) mit ihrem Kind ode...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Einen Anspruch auf Elternzeit haben alle erwerbstätigen Mütter und Väter bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres ihres Kindes. In einigen Bundesländern kann die Elternzeit verlängert werden. Die Eltern können die Elternzeit ganz oder zweitweise gleichzeitig in Anspruch nehmen...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42141

(früher: Erziehungsurlaub): Mütter und Väter, die Anspruch auf Erziehungsgeld haben, können sich von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen. Dieser Anspruch gilt, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Elternzeit kann von einem Elternteil allein, von beiden gemeinsam oder auch anteilig geno...
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https://www.existenzgruender.de/DE/Planer-Hilfen/Gruender-und-Unternehmensl

Elternzeit ist ein Rechtsanspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Erwerbstätigkeit nach der Geburt eines Kindes zu reduzieren oder zu unterbrechen, um ihr Kind vorrangig selbst zu betreuen. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz.
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https://www.familienplanung.de/lexikon/elternzeit/

Während der Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) haben die Eltern einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Die Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden. Während der Elternzeit hat der Arbeitne...
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Mit Elternzeit wird die Zeit bezeichnet, in der ein Arbeitnehmer zur Erziehung eines Kindes beruflich aussetzen kann. Während dieser Zeit (max. 1 Jahr) wird Elterngeld gezahlt. Der Rechtsanspruch auf Elternzeit und die Einzelheiten der Augestaltung sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Während der Elternzeit besteht das ...
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https://www.lexexakt.de/glossar/elternzeit.php

Das am 6. Dezember 1985 in Kraft getretene Bundeserziehungsgeldgesetz wurde am 7. Juli 2000 sowie in der Neufassung vom 1. Januar 2007 geändert. Mit dieser Fassung wurde der Begriff Elternzeit mit in das Gesetz aufgenommen, der seit dieser Zeit an Stelle des Begriffes Erziehungsurlaub verwendet wird. Die Eltern haben hierbei den Anspruch, sofern d...
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https://www.nettolohn.de//lexikon/elternzeit.html

befristeter Freistellungsanspruch von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes; Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vom 5. 12. 2006 Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit ihrem Kind oder einem Kind des Ehegatten oder Lebenspartners oder einem Kind, das sie in Vollzeitpflege oder in Adoptions...
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https://www.wissen.de//lexikon/elternzeit
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