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Einwilligung Logo #42000 Eine Einwilligung bildet im deutschen Strafrecht ein Begriffspaar mit dem Einverständnis. Gemeinsamer Oberbegriff ist in diesem Rechtsgebiet das Einvernehmen. ==Einverständnis== Ein sog. tatbestandsausschließendes Einverständnis ist gegeben, wenn der Tatbestand gerade voraussetzt, dass die Tat ohne Zustimmung bzw. gegen den Willen des „Opfer...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Einwilligung

Einwilligung

Einwilligung Logo #42134Einwilligung, die vorherige Zustimmung eines Dritten zu einem Rechtsgeschäft, im Unterschied zur nachträglichen Genehmigung. Im Strafrecht das Rechtswidrigkeit und Strafbarkeit ausschließende Einverstandensein des Betroffenen mit einer Rechtsverletzung (besonders bei Körperverletzungen).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Einwilligung Logo #42343Rechtfertigungsgrund, der bei disponiblen Rechtsgütern einen wirksamen Rechtsschutzverzicht des Berechtigten und als subjektives Rechtfertigungselement ein Handeln in Kenntnis und aufgrund der Einwilligung verlangt.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

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Einwilligung Logo #40167Die Einwilligung des Patienten ist notwendige Voraussetzung zur Rechtfertigung eines ärztlichen Heileingriffes. Jeder Heileingriff stellt tatbestandlich eine strafrechtlich relevante Körperverletzung dar und kann auch Schadensersatzansprüche gegen den Arzt nach sich ziehen. Zur Vermeidung dieser Fol...
Gefunden auf https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Einwilligung

Einwilligung Logo #42834Gemäß der Legaldefinition in § 183 Abs. 1 BGB ist die Einwilligung die vorherige Zustimmung. Und gemäß § 184 Abs. 1 BGB ist die Genehmigung die nachträgliche Zustimmung.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/einwilligung.php

Einwilligung

Einwilligung Logo #42871(bürgerliches Recht) die vorherige Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft im Gegensatz zur Genehmigung, d. h. zur nachträglichen Zustimmung.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/einwilligung-buergerliches-recht

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Einwilligung Logo #42871(Strafrecht) Rechtfertigungsgrund bei Verletzung von Rechtsgütern, über die der Verletzte verfügen kann (dies gilt z. B. nicht für das eigene Leben), so etwa bei Eigentumsdelikten und Körperverletzungen; wichtig bei ärztlichen Eingriffen; Körperverletzung. Im österreichischen Strafrecht ähnlich geregelt.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/einwilligung-strafrecht
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