
Eine Eintragung ins Grundbuch darf nur erfolgen, wenn diejenige Person sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen ist. Die Bewilligung muß durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Eintragungsbewilligung, ist ein Begriff aus dem deutschen Grundbuchrecht. Die Bewilligung der Eintragung ist für die Eintragung einer Rechtsänderung oder Berichtigung im Grundbuch erforderlich.
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735
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