
Rechtsverbindliches Dokument, das zwischen einem Einkäufer und einem Lieferanten abgeschlossen wird. In einem Einkaufskontrakt wird der Einkauf und die Lieferung von Waren und Leistungen zu vereinbarten Preisen und Konditionen vereinbart.Die bestellte Menge und der bestellte Wert wird gegen den Kontrakt abgerufen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
Keine exakte Übereinkunft gefunden.